Späte Erkenntnis - und wenig überzeugend (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Sonntag, 29.01.2023, 22:58 (vor 453 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von bahnfahrerofr., Sonntag, 29.01.2023, 22:59

Werbephotos mit FFP2-Maske im Bordrestaurant, FFP2-Maske am Bahnsteig, Kinder auf Zugreise mit FFP2-Maske, obwohl FFP2 für Kinder unter 12 kontraindiziert ist.

Also, auf der Startseite sind freilich noch zahlreich FFP2-Fotos zu finden. Klickt man auf den dort erscheinenden Link zur "Corona-Seite", wird es aber interessant:

Tragen Sie im Zug eine FFP2 Maske oder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz. Eine gesetzliche Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr besteht bis einschließlich 1. Februar 2023.

Dabei hat man im FV doch so großen Wert darauf gelegt, dass es eine FFP sein muss? Ich erinnere mich an die Ansage einer sehr quirligen Zugchefin im Oktober, die Trägern einer falschen Maske die Bundespolizei ins Aussicht gestellt hat. Stand das damals auch schon so (noch?!) auf dieser Seite? Gut, da ist ja auch noch was von 3G-Regel im NV vermerkt (schwammig zumindest).

Erst wenn man auf den Dropdown "Muss ich im Zug oder im Bahnhof noch Maske tragen?" klickt, steht was von "ausschließlich FFP2".


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum