Nur ausgesetzt? Nicht aufgehoben? (Sammelthreads)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 13.01.2023, 11:59 (vor 1060 Tagen) @ J-C

Hey.

Dann kann man sie vom 16. Februar, 18 Uhr, bis 25. Februar, 6 Uhr, wieder in Kraft setzen.

Und an bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen jeweils bis 3 Uhr des Folgetages.

Ob man in der Regierung wohl merkt, wie lächerlich man sich macht? Kein Wunder, dass diese Form der Demokratie immer mehr erodiert. Zu Recht!

Schöne Grüße von jörg


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