Rückerstattung des ICE-Tickets, wegen Verspät. im 9€-Ticket? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 23.01.2023, 11:44 (vor 431 Tagen) @ Dr. Bahn

Bin ich nicht berechtigt, dass ICE-Ticket erstattet zu bekommen?


Auch mit dem 9-Euro-Ticket galten die "normalen" Fahrgastrechte:


EVO, § 8 Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
(1) Besitzt der Reisende einen Fahrausweis, der ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr gilt, so hat er, sofern vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass er [b]wegen eines Ausfalls oder einer Unpünktlichkeit des von ihm gemäß dem Beförderungsvertrag gewählten Zuges eines Eisenbahnverkehrsunternehmens verspätet am Zielort ankommen wird[/b], neben den in der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 genannten Rechten und Ansprüchen die folgenden Rechte:

1.

Für mich stellt sich die Frage wann der Beförderungsvertrag denn zustande kommt:

Schon wenn man plant einen Zug zu benutzen, oder erst wenn der Zug tatsächlich nicht kommt, und man dann wie hier in Koblenz schon angekommen ist.
NX kann ja einfach behaupten, wir haben noch keinen Vertrag abgeschlossen, da man ja schon Stunden vorher eine Ersatzkarte gelöst hat, und dass der Zug nicht fährt ist bekannt gegeben.
Es geht hier ja nicht um die Aufhebung der Zugbindung.

Das ist ein Gedankengang von mir.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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