Nein ! SRK versus NBÜ (Allgemeines Forum)

Dosto, Donnerstag, 22.09.2022, 18:44 (vor 575 Tagen) @ Der Bielefelder

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Bei gestörter Notbremsüberbrückung (NBÜ) darf ein Zug trotzdem eine NBÜ-Strecke befahren, wenn vorher ein sog. Sicherheitsbriefing stattgefunden hat und für 4 Wagen jeweils ein MA vorhanden ist. Hierbei gibt es keinen Leiter und keine Helfer.

Das könnte auf meinen Fall passen. Kassel-Fulda wäre eine NBÜ-Strecke gewesen.

Der Zug hatte schon in Leipzig technische Probleme und fuhr deshalb mit rund einer dreiviertel Stunde Verspätung ab. In Kassel-Wilhelmshöhe musste er dann endgültig eingeschläfert werden.
Da war dann wohl ab Leipzig auch die NBÜ betroffen, weshalb für die Umleitung ab Eisenach auf acht Wagen reduziert werden musste.
Und weil in Erfurt üblicherweise Personalwechsel ist und bis dahin noch eine volle Besatzung an Bord war, sollte das bis dahin keine Rolle gespielt haben.

Das mit den maximal fünf Wagen pro Helfer hatte ich auch so Erinnerung, deshalb erschien mir die Reduzierung auf acht Wagen nicht plausibel. Aber so passt es.

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Grüße von unterwegs
Dosto


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