Nein ! SRK versus NBÜ (Allgemeines Forum)

Der Bielefelder, Donnerstag, 22.09.2022, 12:27 (vor 438 Tagen) @ JeDi

Da beschreibst Du was passiert wenn die NBÜ gestört ist.

Das Selbstrettungskonzept (SRK) gilt ausschließlich auf den Schnellfahrstrecken:
Hannover - Würzburg
Mannheim - Stuttgart
Abzw. Nantenbach - Bf Rohrbach

und dort für alle Personenzüge.
Es gibt sogar auch einen rudimentären Wikipedia-Artikel zum Selbstrettungskonzept Wikipedia

Grundsätzlich gilt: ein MA (der Zugchef) muss SRK-Leiter sein. Ab 2-5 Wagen wird ein SRK-Helfer benötigt. Von 6-10 Wagen wird ein weiterer (in Summe also zwei) SRK-Helfer benötigt und ab 11 Wagen werden drei SRK-Helfer benötigt.

Zu sehen vielleicht wer öfters am späten Abend zwischen Frankfurt und Hannover unterwegs ist. Als im ICE 272 das BordRestaurant schon früher geschlossen hat waren keine Gastronomen mehr an Bord. Im Verspätungsfall konnte der Zug also nicht über die SFS (statt Leinetal) fahren weil die SRK-Besetzung nur 1+1 oder max. 1+2 war oder es mussten halt Wagen verschlossen werden. Seitdem das BordRestaurant wieder bis Hannover offen hat gibt es kein Problem mit SRK-Personal durch die Anwesenheit der Gastronomen, sofern DB Netz ein Plätzchen auf der SFS findet.

Bei gestörter Notbremsüberbrückung (NBÜ) darf ein Zug trotzdem eine NBÜ-Strecke befahren, wenn vorher ein sog. Sicherheitsbriefing stattgefunden hat und für 4 Wagen jeweils ein MA vorhanden ist. Hierbei gibt es keinen Leiter und keine Helfer.


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