[?] Zugbindung bei falscher Wegevorschrift (Sparpreis EU) (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Mittwoch, 15.12.2021, 19:09 (vor 1552 Tagen) @ Barbara
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 15.12.2021, 19:11

Es geht mir um das korrekte Lesen eines Tickets und das Nutzen des Tickets entsprechend den Beförderungsbedingungen. Und wenn ein Ticket und die Beförderungsbedingungen etwas erlauben, was nicht die Absicht der DB war, möchte ich es trotzdem so nutzen können.

Dann wirst du aber völlig vergeblich danach trachten, dass irgendwer dein Ansinnen offiziell bestätigt und absegnet. Die DB wird sich hier im Zweifelsfall clever hinter "Kulanz" (ohne Rechtsanspruch) verstecken und derartige "Löcher" zeitnah fixen.


Soweit bin ich ja bei Dir.

Aber ihr versteckt euch hier hinter den Beförderungsbedingungen. Frage: Muss ich diese als Fahrgast alle kennen oder sogar wissen, wie sie in Zweifelsfällen auszulegen sind?

Ich kann nur für mich sprechen. Aber meine (bittere) Erfahrung mit der DB lehrt mich, dass sich der Beförderer noch viel stärker hinter seinen Bedingungen "versteckt". Das ist auch der einzige Grund, weswegen ich sie mir zu Gemüte führe. Abgesehen davon, sind sie wohl das prominenteste belastbare Schriftdokument zur Auslegung von Tariffragen. Jedenfalls wüsste ich im konkreten Fall keine verlässlichere Quelle zu Rate zu ziehen. Es ist kein Versteckspiel - "wir" haben schlicht nichts anderes an der Hand. Die Auslegung selbst und deren Begründung sind ja im thread breit und ausführlich dargestellt.

Ist es vielmehr nicht entscheidend, was für einen durchschnittlichen Mitteleuropäer aus der Fahrkarte zu entnehmen ist?

Da kommen wir nicht weit. Wenig bis nichts - würde ich 'durchschnittlich' unterstellen.

Im Grunde sind wir wieder bei solchen Themen wie „ erlaubte Stichfahrten“ etc. Und drehen uns dabei im Kreise.

Notwendigerweise. Dabei sind Ermessensspielräume ebenso unumgänglich wie die Möglichkeit bzw. Gefahr, dass sie "gegen" den Fahrgast verwendet werden, wenn er einen Fahrausweis dem Anschein nach tarifwidrig nutzt. Es ist ja keineswegs so, dass sich für den Reiseweg des Threaderstellers kein Sparpreis ausstellen ließe. Vielmehr räumt er recht offen ein, dass er mit einem günstigeren, da auf einer NV-Verbindung basierenden, Ticket den teureren FV nutzen möchte. Da ist eben nicht mehr drin, als dass Besonnene raten: "Laß es!" und streitlustige Draufgänger einen Freifahrtschein erkennen wollen, den es im Zweifel gerichtlich durchzusetzen gilt. Erwartet hier wirklich jemand ein Lob à la "Toll gemacht. Du bist so ein gerissener Pfennigfuchser!" auf DB-Briefpapier??


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