sehe ich genauso (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Mittwoch, 15.12.2021, 16:54 (vor 1546 Tagen) @ ICE920

Eine falsche Wegangabe kann ich nicht entdecken.

Kommt mir jetzt auch nicht komisch vor.

Bei Sparpreisen werden Fernverkehrszüge angegeben. Keine Zugangabe: Nur Nahverkehr. Das gilt z.B. für den Anfang.

Genau dieser Argumentation würde ich auch folgen! Aufhänger ist der Sparpreis, für den sich aus dem Tarif ergibt, dass enthaltene FV-Abschnitte stets zuggebunden sind und zur Dokumentation der Bindung also auch auf dem Fahrschein angegeben werden müssen. Eine Raumbegrenzung oder Wegvorschrift definiert eine bestimmte FV-Leistung nicht hinreichend. Ex negativo ergibt sich dann also, dass mangels Angabe einer konkreten Verkehrsleistung im Vorlauf nach Analog-Ingolstadt und im Anschluss nach Analog-München nur NV gemeint sein kann.

M-Hbf*RO*Kufstein bedeutet München Hauptbahnhof, Rosenheim, Kufstein. Die Strecke ist verbindlich und mangels Zugangabe nur im NV möglich.

Das würde ich so unterschreiben. Schon denkbar, dass man an einen blinden ZuB gerät, der die Sache durchwinkt oder in der Diskussion mit lästigen Reisenden eher nachgibt als eskaliert. Doch auf die Idee, mich, in der Annahme einen dafür gültigen Fahrschein zu besitzen, zwischen Analog-München und Analog-Kufstein in einen EC zu setzen, käme ich im Leben nicht. Innerhalb Österreichs könnte die Situation etwas anders gelagert sein.


Ihr nehmt "FV-Abschnitte sind stets zuggebunden" als gegeben hin. Wo im Tarif lest ihr das? Die internationalen AGB (da es jetzt um einen Auslandssparpreis geht) sprechen davon nicht.

Die internationalen AGB sprechen:
"Für DB STRECKEN dieser NRT-FAHRKARTE gelten die BB PERSONENVERKEHR, sofern nachfolgend
keine anderen Regelungen genannt sind.
"
diese wiederum sprechen:
"3.3.1.2 Sie sind [...] nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind."
Da lese ich das!

In 5.2.3. heißt es "Eine Fahrkarte „Sparpreis Europa“ darf nur an den Tagen, in den Zügen und in der Wagenklasse genutzt werden, die auf der Fahrkarte angegeben sind (ZUGBINDUNG). Sie gilt grundsätzlich nur auf DBSTRECKEN.

...womit das alles konsistent wäre.

Die Fahrkarte enthält explizite Einsschränkungen.

Und diese lauten: FV nur mit Analog-ICE 920 um Analog-8 Uhr und nur zwischen Analog-Ingolstadt und Analog-München.

Implizite Einschränkungen werden hier nicht erwähnt.

Dass auf deutscher Seite die nationalen BB analog (no pun intended) gelten, hast du wahrscheinlich schlicht übersehen.


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