Einige weiterführende Bemerkungen materiellrechtlicher Art (Allgemeines Forum)

chriL999, Montag, 15.11.2021, 20:49 (vor 1576 Tagen) @ mmandl


Wie immer muss der Anspruchssteller die für ihn günstigen Tatsachen darlegen und beweisen. Da es hier um innere Tatsachen geht, liegt es nahe, nicht so strenge Anforderung an die Beweismittel zu stellen, sodass u.U. auch eine bloße Glaubhaftmachung genügt.

Eine Sinnlosigkeit ist auch bei "echten" Terminen nur gegeben, wenn diese nicht verlegbar sind. Insoweit hätte ich bei deinem Beispiel schon Bauchschmerzen. Hinzukommen müsste zumindest eine plausible Begründung, wie Stand der Sonne um bei bestimmten Lichtverhältnissen Fotografien anfertigen zu können oder die Ablichtung eines bestimmten Fahrzeugs, dass nur 1x am Tag vorbeifährt. Ansonsten würde ich deine Behauptung als bloße Schutzbehauptung zurückweisen.

Genau das ist mit das Problem: Wäre es soweit gekommen und hätte der Richter per Urteil entscheiden müssen, so ist nicht auszuschließen, dass der Fall (unter welchem Blickwinkel auch immer) vom Richter anders entschieden worden wäre, also am Ende etwa zugunsten der DB.


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