Schlichtungsstelle, kleine Kritik an die SÖP (Allgemeines Forum)

Bremer, Bremen, Samstag, 13.11.2021, 11:12 (vor 1581 Tagen) @ A-W

Genau das musste ich damals auch erst lernen. Im Internet hingegen macht sich weiter das Gerücht breit, dass die Bahn das Ergebnis der SÖP umsetzen muss. Es ist aber tatsächlich so, dass die Bahn das einfach ablehnen kann.

An dieser Stelle muss ich die SÖP auch etwas kritisieren, da die Ablehnung von der Bahn kam und die SÖP nur geschrieben hat: Die Schlichtung ist leider gescheitert. Der Fall ist hiermit abgeschlossen!

Die meisten Menschen hätten hier den Schlussstrich gezogen, weil die Möglichkeiten augenscheinlich ausgereizt sind. Was die SÖP nicht erwähnt hat ist, dass der Klageweg bzw. Weg zum EBA offensteht. Angeblich dürften sie das aus rechtlichen Gründen nicht sagen. Ich zweifle das etwas an, weil das Volljuristen sind und auch keine direkte Handlungsempfehlung damit geben würden. Sie würden nur sagen, was es jetzt bei der gescheiterten Schlichtung noch für Möglichkeiten gibt.

Nur auf der Homepage wird das auf einer Unterseite in einem kurzen Satz angedeutet:

Im Übrigen steht den Beschwerdeführern in jedem Stadium des Schlichtungsverfahrens der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen – auch nach einer möglicherweise gescheiterten Schlichtung.


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