Einige weiterführende Bemerkungen materiellrechtlicher Art (Allgemeines Forum)

ThomasTheTankEngine, Sonntag, 14.11.2021, 09:20 (vor 1581 Tagen) @ mmandl

Das ist korrekt, allerdings nur die halbe Wahrheit. Die kostenlose Rückfahrt ist an die Sinnlosigkeit der Fahrt geknüpft, d.h. das Verpassen eines zeitlich festgelegten Termins. Wenn du das nicht nachweisen kannst, hätte man dir nur die nicht durchgeführten Teile der Fahrt erstatten müssen. Da du zurückgefahren bist, hätte man dir aber wohl auch einen angemessenen Beitrag für die Rückfahrt in Rechnung stellen können.


Ja, die Fahrt muss durch die Verspätung "sinnlos" geworden sein. Da aber der ursprüngliche Grund der Reise nicht (beim Fahrkartenkauf o.ä.) dokumentiert wird und sehr weit gefasst und subjektiv sein kann, ist auch der Begriff der "Sinnlosigkeit" sehr dehnbar. Dem Fahrgast die Beweislast aufzuerlegen ist also meines Erachtens nicht gerechtfertigt.
Salopp gesagt: Der Grund meiner Reise hätte ja auch sein können, in den 59 Minuten nach planmäßiger Ankunft den Ausblick auf den belebten Bahnhofsvorplatz zu genießen. Mit 60-minütiger Verspätung ist die Reise somit sinnlos. Den ursprünglichen Grund meiner Reise, aus dem sich die Sinnlosigkeit direkt ableitet, kann ich jedoch nicht objektiv belegen - anders als einen "zeitlich festgelegten Termin" mit Dritten, den ich verpasse.
Also wiegt die Aussage genauso viel, wie ohne die Angabe eines Reisegrundes zu behaupten, die Reise sei durch die 60-minütige Verspätung sinnlos geworden.
Und nein, es hat sich niemand anzumaßen, zu beurteilen, ob denn der Bahnhofsvorplatz nicht auch 90 Minuten später mindestens genauso schön gewesen wäre, die Reise also auch trotz Verspätung nicht vielleicht doch noch "sinnvoll" gewesen wäre.


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