SC Fahrgastrechte lehnt Erstattung ab - warum Schlichtung? (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Samstag, 13.11.2021, 09:16 (vor 1586 Tagen) @ michael_seelze

Danke für die ausführliche Schilderung des Falles. Warum wurde der Weg über die Schlichtungsstelle beschritten? Eine Alternative, die auch zu einem positiven Ergebnis hätte führen können, wäre eine Beschwerde bei der Nationalen Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte des Eisenbahnbundesamtes gewesen. Es sich mit der Behörde zu "verscherzen", dürfte sich vermutlich kein Bahnunternehmen in Deutschland wünschen.

Du meinst die DB tut alles, um es sich nicht mit dem EBA zu verscherzen?
Da hab ich Neuigkeiten für dich.

Als ich mal einen Fall hatte und die "Nationale Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte Bus – Eisenbahn - Schiff" (wie sie voll heisst) eine Tarifnachfrage bei der DB hatte, hat die DB gar nicht mehr geantwortet und das EBA dann aufgegeben.

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