Für Dienstreisen gibt's kein Beherbergungsverbot. (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 15.10.2020, 22:55 (vor 1250 Tagen) @ Der Blaschke

Nun, selbst in Bayern wäre es bei Dienstreisen grundsätzlich erlaubt.

Die Formulierung lautet aber "zwingende berufliche Gründe". Was mein AG bei Weiterbildungen/Schulungen in Frage stellt und daher vorsichtshalber Kollegen aus Risikogebieten die Teilnahme an diversen Veranstaltungen "dringend abgeraten" hat.


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