Pfefferspray = Beförderungsausschluss (wohl doch ...) (Allgemeines Forum)

Garfield_1905, Mittwoch, 19.08.2020, 11:19 (vor 2063 Tagen) @ Dieter4711

Ich wurde schon sehr häufig von Stoffen/Gegenständen, die andere Reisende dabei hatten gestört und belästigt.
In der Regel handelt es sich dabei um:
- stark riesende Esswaren
- nicht erzogene Hunde
- Tabakausdünstungen der Reisenden selbst

Na ja, das scheint mir Ansichtssache zu sein. 'Stark riechende Esswaren' z.B. erzeugen bei anderen Fahrgästen vielleicht sogar Appetit auf das Abendessen.

Rauchen im Zug ist verboten, zu Recht ! Aber ggfs. auch Kleidung, die nach Rauch riecht ? Was ist dann mit Zeitgenossen, die am Morgen das Duschen 'vergessen' haben oder die ohnehin mit Schweißgeruch zu kämpfen haben ? Müssen die auch zurückbleiben ? Wo setzt man da die Grenzen und wer entscheidet das ? ;-)

Ja, ja, ich weiß, ich komme jetzt schon wieder mit der Praxis. :-) Vor ein paar Monaten hatten wir auf einer Linie fast täglich einen Fahrgast mit gültiger Fahrkarte, der lt. unseren FB's (ich selbst habe ihn nicht erlebt) den ganzen Tag pendelte, dabei 'vollgep...t' und 'vollgesch...en' erbärmlich gestunken hat (und nicht nur das, weitere Schilderungen erspare ich mir und euch ...), so das er letztlich gar nicht mehr kontrolliert wurde. Das Einschalten der BuPo war erfolglos, es gab offenbar keine Chance ihn aus den Zug zu entfernen. Ich hab' lange nichts mehr von ihm gehört und weiß gar nicht, was aus der Sache geworden ist.

Okay, ich bin von Natur aus Tierfreund und so haben mich Hunde im Zug noch nie gestört, z.T. sogar im Gegenteil. 'Nicht erzogene' Hunde habe ich noch nie erlebt, wobei das sicher auch Ansichtssache ist.

All' dies scheint mir aber nicht mit dem möglichen Einsatz von Pfefferspray gleichzusetzen zu sein. Und wenn man es nicht 'im Falle eines Falles' (wann ist der ?) einsetzen will, wozu dann mitführen ?


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