Attestzwang ist Irrtum (Allgemeines Forum)

Münchner, Montag, 17.08.2020, 11:52 (vor 2058 Tagen) @ Max64

Zumindest für NRW gilt, die Ausnahme muss glaubhaft dargelegt werden. Erst im Zweifelsfall sind Nachweise vorzulegen. Welche das sein können, steht (bewusst?) nicht in der Landesverordnung. Für NDS ähnlich. Bei einem Asthmatiker z.B. reicht möglicherweise schon das mitgeführte Asthmaspray.

In der Münchner S-Bahn reicht die einfache Behauptung, dass man Asthmatiker sei und wenn doch noch eine Frage kommen sollte, dann schnauzt man denjenigen mit Nachdruck an.


Der Anteil Asthmatiker scheint zumindest bei der S-Bahn nutzenden Bevölkerung in München vor allem am Wochenende so um die 50% zu liegen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum