Attest in Frage stellen... (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Dienstag, 18.08.2020, 16:50 (vor 2057 Tagen) @ ffz

der Arbeitgeber kann jede Krankmeldung grundsätzlich in Frage stellen und ist, wenn er beweisen kann, dass die Krankmeldung (AU) falsch war zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

Richtig, wenn er das beweisen kann. Das kann er aber nur in sonnenklaren Fällen, wenn der kranke Bauarbeiter etwa auf der eigenen Baustelle werkelt und dabei nachweislich gesehen wird.

Zudem kann der Arbeitgeber über die Krankenkasse darauf hinwirken, dass der Arbeitnehmer sich dem medizinischen Dienst der Krankenkassen auch bekannt als Vertrauensarzt vorstellen muss. Da wird überprüft ob die AU berechtigt war oder nicht.

Auch das ist möglich, aber auch hier muss der Arbeitgeber schon Nachweise oder zumindest klare Indizien vorlegen können - und sollte die AU berechtigt sein, möchte ich nicht in der Haut des AG stecken, das kann durchaus unangenehme Folgen für ihn haben, denn damit steht der Verdacht des Mobbing im Raum.


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