So schnell schießen die Preußen nicht (Allgemeines Forum)

ffz, Dienstag, 18.08.2020, 19:29 (vor 2224 Tagen) @ Power132

Hallo,

je nach dem muss der Arbeitgeber gar nicht lange nachforschen, es reicht schon einfach mal zu schauen, was der "kranke Arbeitnehmer" so auf Facebook, Instagramm und Twitter postet...

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass jemand Arbeitsunfähig ist, aber zeitgleich ein verlängertes Wochenende in Hamburg auf der Reeperbahn verbringen kann...

Es reicht übrigens schon die Ankündigung des "Krankfeierns" für eine Abmahnung, zwei Abmahnungen sind auch eine fristlose Kündigung.

Der Gang zum Betreibsarzt ist freiwillig und geht nur mit Zustimmung des Betriebsrates, der Gang zum medizinischen Dienst hingegen ist eine Anordnung der Krankenkasse der der Versicherte Folge leisten muss.


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