Dein Bespiele sind aber extrem gefasst (Allgemeines Forum)

Power132, Dienstag, 18.08.2020, 19:37 (vor 2057 Tagen) @ ffz

Hallo,

je nach dem muss der Arbeitgeber gar nicht lange nachforschen, es reicht schon einfach mal zu schauen, was der "kranke Arbeitnehmer" so auf Facebook, Instagramm und Twitter postet...
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass jemand Arbeitsunfähig ist, aber zeitgleich ein verlängertes Wochenende in Hamburg auf der Reeperbahn verbringen kann...

Das sind aber extreme Beispiele, wo es der AN bewußt darauf anlegt. Wenn du aber ein AN bist, der keinen Grund zum Mißtrauen bietet und sich mit seinem Chef auf Augenhöhe versteht, was nicht gerade selten ist, kommt dein Chef sicher nicht auf die Idee dir in den sozialen Netzwerken hinterherzuschnüffeln.

Es reicht übrigens schon die Ankündigung des "Krankfeierns" für eine Abmahnung, zwei Abmahnungen sind auch eine fristlose Kündigung.

Auch hier sind das einzelne Spezialisten und nicht das Gros der Arbeitnehmerschaft.

Der Gang zum Betreibsarzt ist freiwillig und geht nur mit Zustimmung des Betriebsrates, der Gang zum medizinischen Dienst hingegen ist eine Anordnung der Krankenkasse der der Versicherte Folge leisten muss.

Das passiert aber nicht bei einer ersten oder zweiten AU.

Klar kann das alles passieren, aber meiner Meinung nach zeichnest du hier ein Bild, was es real - nach meinen Erlebnissen und Berichten aus meinem Umfeld - so nicht gibt.


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