So schnell schießen die Preußen nicht (Allgemeines Forum)

Power132, Dienstag, 18.08.2020, 16:13 (vor 2055 Tagen) @ ffz

Hallo,

der Arbeitgeber kann jede Krankmeldung grundsätzlich in Frage stellen und ist, wenn er beweisen kann, dass die Krankmeldung (AU) falsch war zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

Da muss aber ein sehr gestörtes Vertrauensverhältnis herrschen. Außerdem stehen einen Arbeitnehmer auch Betreuungszeiten für Kinder über AU zu auch wenns nur 10 Werktage sind. Grunsätzlich, dem würde ich widersprechen. Da muss schon ein mehr als begründeter Verdacht vorhanden sein, der dann auch gerichtsfest ist. Arbeitsgerichte brauchen da schon mehr als nur ein "Bauchgefühl". https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wenn-mitarbeiter-krank-machen-was-arbeitgeber...

Zudem kann der Arbeitgeber über die Krankenkasse darauf hinwirken, dass der Arbeitnehmer sich dem medizinischen Dienst der Krankenkassen auch bekannt als Vertrauensarzt vorstellen muss. Da wird überprüft ob die AU berechtigt war oder nicht.

Auch hier mehr Theorie als Praxis. Ich kenne einen Fall in meinem Umfeld, da sind bisher mehr als 100 Krankheitstage pro Jahr zusammengekommen und da ist auch keine Vorstellung beim Betriebsarzt erfolgt.
Im Endeffekt liegt es doch im Ermessen des Arztes. Und wer leichtfertig eine AU ausstellt, steht auch als Arzt leicht am Pranger.


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