Pfefferspray = Beförderungsausschluss (Eher nicht) (Allgemeines Forum)

Dieter4711, Mittwoch, 19.08.2020, 10:50 (vor 2056 Tagen) @ idle2
bearbeitet von Dieter4711, Mittwoch, 19.08.2020, 10:51

Auszug aus Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG:

"7.3 Beförderungsausschluss

7.3.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen."

Dieser Teil der Beförderungsbedingungen wird aber in der Regel nicht umgesetzt.
Ich wurde schon sehr häufig von Stoffen/Gegenständen, die andere Reisende dabei hatten gestört und belästigt.
In der Regel handelt es sich dabei um:
- stark riesende Esswaren
- nicht erzogene Hunde
- Tabakausdünstungen der Reisenden selbst


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