Pfefferspray = Beförderungsausschluss (Allgemeines Forum)

idle2, Montag, 17.08.2020, 11:51 (vor 2059 Tagen) @ ICE2020

Auszug aus Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG:

"7.3 Beförderungsausschluss

7.3.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen."

Auch ich habe immer Hundeabwehrspray bei Wald-Touren am Mann (eben zur Hundeabwehr) aber damit darf man nicht mitfahren.

Grüße


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