Fluggastrechte (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 08.03.2020, 01:55 (vor 2224 Tagen) @ Altmann

Ich hab jetzt mal von der Airline die Rückzahlung des Flugtickets + Ersatz der Kosten fürs (bereits gekaufte) Zug-Ticket Amstetten-Flughafen Wien v.v. verlangt. Mir ist aber auch klar, dass sie das sicher nicht zahlen werden.

Darf man fragen, um welche Fluglinie es sich handelt? Persönlichkeitsrechte dürften ja hier nicht berührt sein. Von Wizzair hört man solche Sachen, aber deren Sitz ist in Ungarn.

Wenn ich das mit den Fluggastrechten richtig verstanden habe, gibt es im Prinzip bei Flugstornierung bzw. Änderung der Zeiten zwei Möglichkeiten, nach deiner Wahl: Entweder du lässt dir den Flugpreis erstatten, natürlich ohne jegliche Abzüge, dann ist aber die Sache auch für beide Seiten ohne weitere Ansprüche erledigt.
Oder du bestehst auf dem Beförderungsvertrag. Dann muss die Fluglinie dich auf die nächstmögliche Verbindung umbuchen, ggf. sogar auf einen Flug bei einem anderen Anbieter. Wobei letzteres in der Regel erst einmal abgelehnt wird und nur Angebote für die eigenen Flüge gemacht werden. Wenn du am ursprünglich geplanten Reisetag zum Flughafen kommst und es geht am Folgetag erst los, muss die Fluglinie auch eine Übernachtung zahlen. Die Pauschalentschädigung (250 bzw. 600 Euro) ist jedoch nur fällig, wenn die Absage/Änderung weniger als 14 Tage vor Abflug kam.
Aber lassen wir die Feinheiten. Deine Forderung war eventuell etwas unklug, weil das wohl als Stornowunsch angesehen wird, bei dem keine Erstattung von Folgekosten vorgesehen ist.

Hab jetzt auch noch nen anderen Flug gefunden, der sogar geringfügig billiger ist. Allerdings muss ich bereits einen Tag früher anreisen, was erstens meinen Zeitplan total verändert und zweitens muss ich nun natürlich eine zusätzliche Hotelnacht zahlen. Aber das zahlt die Airline wohl sowieso nicht.

Eine selbst gebuchte Ersatzbeförderung für einen Tag früher plus Nebenkosten einklagen dürfte eher nicht klappen.

Und, ehrlich gesagt: Mir ist das auch irgendwie zu dumm, mich da rum zu ärgern mit diesen netten Herren ...

Letztendlich kann das eine sinnvolle Entscheidung sein. Der ursprüngliche Flugpreis muss natürlich zu 100% erstattet werden.


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