Kein allgemein ungebührliches Verhalten (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Dienstag, 20.11.2018, 22:05 (vor 2703 Tagen) @ Frecciarossa

Deine restlichen Argumente ignoriere ich, da mir zu deinen Aussagen wie „Bei meinem Stammkroaten ist das nicht erlaubt“, „Also ich arbeite NIE im Zug“, und „Meistens eh nur Wichtigtuerei“ leider nichts mehr einfällt.


Kannst Du bitte dazu Stellung nehmen, weshalb Du den folgenden Hinweis ignorierst:
[image]


Den Hinweis habe ich auch noch nie gesehen, aber zu deiner Info: die Nutzung von sämtlichen elektronischen Geräten ist im Bordrestaurant schon lange nicht mehr untersagt.


Der Hinweis ist in der aktuelle Speisekarte enthalten. Nix "lange nicht mehr".

Die Einschränkungen dieses Hinweises und auch die Tatsache dass die Bordpersonale sich darum kaum kümmern zeigt doch, dass das allenfalls eine Bitte oder Handlungsempfehlung, keinesfalls aber ein echtes Verbot ist. „Insbesondere in den Essenszeiten“ deutet als Formulierung ebenso darauf hin wie die Formulierung als Bitte. Es wird seinen Grund haben, dass DB nicht folgenden Satz auf die Karte oder gar Beförderungsbedingungen schreibt: „Die Nutzung von Elektrogeräten/Laptops/wassuchimmer ist im Bordrestaurant verboten“.

Und diese Diskussion zeigt noch zusätzlich, dass unter den hier diskutierenden Bahnfahrern und Gastronutzern kein allgemeiner Konsens besteht, man dürfe einen Laptop im Bordrestaurant nicht nutzen.

Sagt die Bahn selber auch. Der Hinweis wäre damit schon nicht mehr aktuell.


Sagt sie nicht.

Aber gut, meine Stellungnahme. Wie ich schon mehrmals versucht habe klar zu machen: Ich esse und trinke dort, egal ob mit oder ohne Laptop. Also wo genau ignoriere ich diesen Hinweis?


Es geht nicht um essen oder nicht. Es geht um Laptop oder nicht.

s.o.


Ich werde hier an den Pranger gestellt als Beispiel eines Nutznießers der im Bistro drei Stunden mit einem Kaffee rumhockt und lautstark auf seinem Laptop hammert. Ihr kennt mich gar nicht, dieses Bild ist auch völlig daneben, aber ihr möchtet trotzdem, dass ich "Stellung dazu nehme". Andere User hier oben im Thread haben schon verlangt, dass ich erzähle, wie viel ich genau ausgebe.


Du vertrittst hier lautstark ein Verhalten, dass im allgemeinen als ungebürlich angesehen wird, im Speisewagen aber sogar ausdrücklich untersagt ist. Das wird man ja wohl noch hinterfragen dürfen.

Sowohl diese Diskussion als auch etliche Beispiele in Deutschland wie anderswo zeigen, dass es kein allgemein ungebührliches Verhalten ist und zur Definition eines Verbotes habe ich mich oben schon geäußert. Die Gastrowelt ist hier teilweise sehr deutlich im Wandel begriffen und ich habe den Eindruck, dass das hier vielleicht unbewusst übersehen wird. Wie gesagt: Ob in Berlin, Warschau, Miami oder Braunschweig: überall sah ich Menschen in Restaurants, die Laptops benützen und ich habe durchweg nie erlebt, dass da jemand für rausgeflogen ist. Es kommt eben auch auf die Art des Restaurants an und da darf mich sich schon fragen, ob das DB Bordrestaurant eine gesetzte Einrichtung ist, in der Knigge o.ä. in Reinform Geltung beanspruchen. Die Tatsache, dass es sich um einen Wagen mit Durchgangsverkehr, ohne besonders gesetzte Karte und häufig mit Gästen handelt, die nur mal ein Bier trinken spricht doch eher dafür, dass es sich um reine Zweckgastronomie handelt. DB hat viele unterschiedliche Reisendengruppen mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen und sie scheint sich mit der weichen Formulierung zur Elektrogerätenutzung im Klaren darüber zu sein, dass es eben auch die Laptopnutzer gibt und dass dieses Verhalten mit gewissen Einschränkungen akzeptiert wird.

Deshalb kann ich deine Radikalität da nicht verstehen, zumal du in einem anderen Beitrag indirekt sogar von einem Vergehen sprichst, also schon in die Sprache des Strafrechts abdriftest.

Hallo? Geht's noch? Sind wir hier bei der BordBistro-Stasi? :-) Kriegt euch doch bitte mal wieder ein. Es wird sonst noch kindisch.


Das ist wohl Ansichtssache.

Ja.


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