Dann eben die Kontrolldatensätze (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Donnerstag, 08.02.2018, 23:35 (vor 2970 Tagen) @ musicus

Ich verweise auf den Ausgangspost. Wir sprechen ja schließlich von Zangenabdrücken für Handy-Tickets - nur mal zur Erinnerung.

Was keinen Unterschied macht. Handytickets kann man als Onlineticket ausdrucken und hat dann immer noch keinen Zangenabdruck


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