Dann eben die Kontrolldatensätze (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Mittwoch, 07.02.2018, 23:08 (vor 2965 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 07.02.2018, 23:10

Es geht nicht um Fahrgeldsicherung sondern um den Umgang mit Entschädigungsfällen.

Unberechtigte Erstattungsanträge abweisen ist praktizierte Fahrgeldsicherung.

Das mag ja sein. Nur gibt es zum einen weitaus mehr unvollständig gestempelte Tickets als unberechtigte Entschädigungsanträge und zum anderen finde ich es abwegig der reklamierenden Kundschaft pauschal Betrug zu unterstellen - gerade vor dem Hintergrund, dass man bei (den insbesondere in diesem Thread strittigen) personalisierten Tickets unweigerlich Angaben zu Person hinterlässt oder hinterlassen muss, ist eine versuchte Straftat in der Mehrheit der Fälle alles andere als plausibel und zu einem noch weit geringeren Anteil wirklich klug.

So oder so kann es nicht im Verantwortungsbereich des Fahrgastes liegen, technische und/oder organisatorische Unzulänglichkeiten zu kompensieren. Die Nachlässigkeiten der DB auf dem Rücken entschädigungspflichtiger Kunden auszutragen, ist mir einfach deutlich zu billig, zumal eine kundenfreundlichere Vorgehensweise keine allzu hohen Hürden bedeuten würde. Um nichts anderes geht es mir hier.

Der Fahrgast bekommt ja auch so oder so seine Erstattung im Rahmen der ihm zustehenden Fahrgastrechte.

Die Frage ist nur: Wann? Da liegen wir nämlich regelmäßig außerhalb der dem Fahrgast zustehenden Rechtsansprüche.

Ich mag mich irren und lasse mich gerne berichtigen, aber der Fahrgast hat doch keinen Anspruch auf Auszahlung in Scheinen und Münzen, wenn er nicht auch so bezahlt hat. (Präzisierung: Ich meine damit den Anspruch nur auf Erstattung in der ursprünglich gewählten Zahlungsmethode.)

Dann sei die Berichtigung hiermit getan: Entschädigungen werden grundsätzlich nur in bar oder per Überweisung ausgezahlt oder - auf Kundenwunsch - in Form eines Gutscheins. Bar- und Gutscheinzahlung sind aber bei weitem nicht die einzigen Möglichkeiten, bei der DB ein Ticket zu bezahlen, die Überweisung (vom Konstrukt "Sofortüberweisung", das mehr eine Zahlungsdienstleistung eines Drittanbieters als eine Überweisung im herkömmlichen Sinne ist, mal abgesehen) steht Privatkunden zum Erwerb von Tickets überhaupt nicht offen. Die BB der DB sehen vielmehr 'Bares auf die Hand' ausdrücklich vor, BB 9.3.4 Satz 3 lautet: "Bei Abgabe [...] in einem DB Reisezentrum erhält der Reisende auf Wunsch den [...] Entschädigungsbetrag sofort ausgezahlt." Die "ursprünglich gewählte Zahlungsmethode" ist ausschließlich bei Erstattungen der ggf. einschlägige modus operandi.

Dass die alternative Variante zur sofortigen Auszahlungen an Bedingungen geknüpft ist, steht nicht im Widerspruch zu den Fahrgastrechten.

Kann man so sehen - abgesehen vom Umstand, dass diese Variante sicher nicht als "alternativ" zu betrachten ist. Impliziert aber eben auch, dass die DB partout in jedem Entschädigungsansuchen primär einen Betrugsversuch verborgen wissen will.

Wie gesagt: Mit dem Argument müsstest du das geschlossene System befürworten.

Auch wenn es mich nicht stören würde: weshalb genau?

Jeden Fahrgast einzeln manuell zu kontrollieren, wäre demnach ein fehleranfälliger Notbehelf.

Ein geschlossenes System ein Notbehelf? Interessante Theorie...

Fahrgäste rutschen durch oder entziehen sich bewusst der Kontrolle. Aus reiner Willkür verzichte die DB auf Bahnsteigsperren. Dem ist nicht so, deswegen finde ich das Argument einfach Stuss. Die technischen und organisatorischen Vorraussetzungen liegen einfach nicht vor!

Ich glaube, du verwechselst da was... Oder verdrehst es.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum