Dann eben die Kontrolldatensätze (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Mittwoch, 07.02.2018, 08:37 (vor 2969 Tagen) @ sibiminus

Im Zweifel muss eine der Instanzen die gewichtigere sein - mir erscheinen die jeweils vorhandenen Ticketdaten zuverlässiger.


Ja. Man müsste halt nur den Zugriff drauf haben.

Finde den Fehler!

Inwiefern nicht vorhandene Zangenabdrücke über Entschädigungsmöglichkeiten entscheiden, bleibt nach wie vor dein Geheimnis.


Ich habe es eigentlich schon erklärt, wiederhole mich aber nochmal: Im Reisezentrum besteht keine Möglichkeit, auf Kontrolldatensätze zuzugreifen bzw. bei fahrgastrechtlicher Erstattung/Auszahlung eine tarifliche Erstattung zu unterbinden (=einen Datensatz zu erstellen). Deswegen ist bei Auszahlung im Reisezentrum zwingend ein OT abzugeben und einzuziehen, welches zwingend einen Zangenabdruck aufweisen muss. Colaholiker hat zu den Macken und Jedi zu internationalen Fahrkarten alles geschrieben.

...was dem Zangenabdruck an sich nur leider keine Bedeutung beimisst, sondern seinen Charakter als fehleranfälligen Notbehelf nur unterstreicht.

Man macht es eben so - aus Willkür. Zuverlässiger oder korrekter wird eine Erstattung in strenger Abhängigkeit eines Zangenabdrucks allerdings nicht.


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