Dann eben die Kontrolldatensätze (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Mittwoch, 07.02.2018, 08:26 (vor 2967 Tagen) @ musicus

...zumal wir uns ja einig sind, dass die Kombination aus Kontrolldatensatz und Zangenabdruck ein indifferentes Bild ergeben kann.

Ja.

Im Zweifel muss eine der Instanzen die gewichtigere sein - mir erscheinen die jeweils vorhandenen Ticketdaten zuverlässiger.

Ja. Man müsste halt nur den Zugriff drauf haben.

Inwiefern nicht vorhandene Zangenabdrücke über Entschädigungsmöglichkeiten entscheiden, bleibt nach wie vor dein Geheimnis.

Ich habe es eigentlich schon erklärt, wiederhole mich aber nochmal: Im Reisezentrum besteht keine Möglichkeit, auf Kontrolldatensätze zuzugreifen bzw. bei fahrgastrechtlicher Erstattung/Auszahlung eine tarifliche Erstattung zu unterbinden (=einen Datensatz zu erstellen). Deswegen ist bei Auszahlung im Reisezentrum zwingend ein OT abzugeben und einzuziehen, welches zwingend einen Zangenabdruck aufweisen muss. Colaholiker hat zu den Macken und Jedi zu internationalen Fahrkarten alles geschrieben. Das musst du mir nicht glauben, sondern kannst es gerne selber ausprobieren. Einfach mit einem OT ohne Abdruck im Reisezentrum eine Barauszahlung verlangen. Dein Ticket wird eingetütet und ans SC FGR geschickt.


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