Dann eben die Kontrolldatensätze (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Mittwoch, 07.02.2018, 18:54 (vor 2966 Tagen) @ musicus
bearbeitet von sibiminus, Mittwoch, 07.02.2018, 18:56

Ja. Man müsste halt nur den Zugriff drauf haben.

Finde den Fehler!

Schon lange gefunden.

...was dem Zangenabdruck an sich nur leider keine Bedeutung beimisst, sondern seinen Charakter als fehleranfälligen Notbehelf nur unterstreicht.

Mit dem Argument ist das gesamte offene System der Eisenbahn ein fehleranfälliger Notbehelf, denn in geschlossenen Systemen mit Bahnsteigsperren wäre die Fahrgeldsicherung zuverlässiger und korrekter. Nein da stimme ich dir nicht zu, vielmehr sind die Prozesse auf die technischen und organisatorischen Gegebenheiten ausgerichtet. Was ja - wie bereits gesagt - nicht heißt dass das auf ewig so bleibt.

Man macht es eben so - aus Willkür. Zuverlässiger oder korrekter wird eine Erstattung in strenger Abhängigkeit eines Zangenabdrucks allerdings nicht.

Ebensowenig bei strenger Abhängigkeit eines Kontrolldatensatzabgleichs. Was ist mit (überfüllten) Zügen, in denen man nicht kontrolliert wurde? Was mit NV-Fahrten rein auf Strecken von NE-Bahnen, die keinen Kontrolldatensatz anlegen? Wie gesagt: Mit dem Argument müsstest du das geschlossene System befürworten.


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