Dann eben die Kontrolldatensätze (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 08.02.2018, 22:56 (vor 2965 Tagen) @ sibiminus

Nenn es meinetwegen sekundäre Fahrgeldsicherung, Fakt ist: es ist nunmal ein Bestandteil.

Sekundär.

Ich habe nicht von Anekdoten geschrieben, oder um es mit deinen Worten zu sagen: "Unzulässiger Kurzschluss deinerseits. Unterstellung eines wörtlichen Zitats." Lesetipp im Nachschlagewerk deines geringsten Misstrauens: Anekdotische Evidenz. Genauso wie meine anekdotische Schilderung hat deine für den Grundsatz keinerlei relevante Aussagekraft.

Neue Anekdote - eben frisch aus dem Briefkasten geangelt: SC FGR hat nach 8 Wochen (nahezu das doppelte der gesetzlichen Frist) endlich meinen Fall aus dem Dezember bearbeitet.

Dann zieh vor Gericht und verklag die DB!

Gut möglich.

Du verkennst, dass ein Onlineticket mehrfach ausgedruckt werden kann.

Nein.

Genau deswegen gibt es diese Einschränkung mit dem Zangenabdruck, da die Reisezentren eben keine Datensätze anlegen können

Sehr schwach.

Nur mal zur Erinnerung: das war der Punkt an dem ich eingehakt habe weil du fälschlicherweise geschrieben hattest, Zangenabdrücke wären komplett bedeutungslos. Ich verweise auf den Beitrag von Colaholiker für die dennoch bestehenden Betrugsmöglichkeiten.

Ich verweise auf den Ausgangspost. Wir sprechen ja schließlich von Zangenabdrücken für Handy-Tickets - nur mal zur Erinnerung.


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