Dann eben die Kontrolldatensätze (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 08.02.2018, 07:55 (vor 2968 Tagen) @ sibiminus

Mehr wäre dazu eigentlich schon nicht mehr zu sagen.

Doch. Fahrgelder werden nicht primär über die Ablehnung von Entschädigungen nach vollendeter Reise gesichert.

"Es gibt viel weniger Fälschungen als Echtfahrkarten. Lass uns auf genaue Prüfung verzichten!"

Unzulässiger Kurzschluss deinerseits. Unterstellung eines wörtlichen Zitats.

--> Unfug.

Erledigt sich damit von selbst.

Hm, meine Fahrgastrechtsfälle sind regelmäßig rechtskonform (=pünktlich) bearbeitet.

Gratuliere.

In grundsätzlichen Diskussionen helfen anekdotische Schilderungen nicht weiter.

Soso, Rechtsverstöße durch die Bahn sind nun "Anekdoten".

Darüberhinaus kann man das gerne an die Aufsichtsbehörde eskalieren.

Kann man. Deswegen liegt dieser Behörde momentan auch eine zig Seiten umfassende Akte zu diesem Thema von mir vor. Bin mir sicher, dass das nicht die letzte Eingabe ans EBA gewesen sein wird.

Und die hat sicherlich einen besseren Überblick über systematische Verstöße und kann dann aufsichtsrechtlich eingreifen.

Kann sie. Setzt aber voraus, dass ihr ausnahmslos jeder Verstoß angezeigt würde. Davon ist nicht auszugehen und insofern traue ich niemandem zu, einen tatsächlichen Überblick über die Ausmaße der Rechtsbeugung bei der Entschädigungspraxis der DB zu besitzen.

Es ist aber eben kein Anspruch des Fahrgastes auf Abgabe im Reisezentrum verankert.

Stimmt natürlich nicht. Jedes RZ muss einen Antrag entgegennehmen.

Wenn also das RZ ablehnt und nur ans SC FGR (bzw. im Erstattungsfall ans Backoffice ASV) weiterleitet, ist den AGB und der FGR-VO Genüge getan.

Ohne weiteres darf das RZ eine Bearbeitung nicht ablehnen. Gleichwohl scheint die Schwelle für Abweisungen sehr niedrig zu liegen.

Mit dem Argument könnte man auch wieder alle Fahrkartenkontrollen bleiben lassen.

Könnte man. Geht aus meinen Ausführungen aber mit keinem Wort hervor. Wir diskutieren eine Thematik, die zugrunde legt, dass der Entschädigungsanspruch eines Fahrgasts auf einer *bereits kontrollieren* Fahrkarte beruht.

Vielleicht hast du auch nur etwas falsch verstanden.

Nämlich?


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