Dann eben die Kontrolldatensätze (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Donnerstag, 08.02.2018, 20:33 (vor 2966 Tagen) @ musicus

Mehr wäre dazu eigentlich schon nicht mehr zu sagen.

Doch. Fahrgelder werden nicht primär über die Ablehnung von Entschädigungen nach vollendeter Reise gesichert.

Nenn es meinetwegen sekundäre Fahrgeldsicherung, Fakt ist: es ist nunmal ein Bestandteil.

"Es gibt viel weniger Fälschungen als Echtfahrkarten. Lass uns auf genaue Prüfung verzichten!"

Unzulässiger Kurzschluss deinerseits. Unterstellung eines wörtlichen Zitats.

--> Unfug.

Erledigt sich damit von selbst.

Schade dass du eine - zugegebenermaßen zugespitzte - Analogie nicht erkennst. Hier noch mal ausformuliert: Das Verhältnis von gestempelten Tickets zu unberechtigten Erstattungsanträgen ist genauso unerheblich wie das Verhältnis von Fälschungen zu echten Fahrkarten.

Hm, meine Fahrgastrechtsfälle sind regelmäßig rechtskonform (=pünktlich) bearbeitet.

Gratuliere.

In grundsätzlichen Diskussionen helfen anekdotische Schilderungen nicht weiter.

Soso, Rechtsverstöße durch die Bahn sind nun "Anekdoten".

Ich habe nicht von Anekdoten geschrieben, oder um es mit deinen Worten zu sagen: "Unzulässiger Kurzschluss deinerseits. Unterstellung eines wörtlichen Zitats." Lesetipp im Nachschlagewerk deines geringsten Misstrauens: Anekdotische Evidenz. Genauso wie meine anekdotische Schilderung hat deine für den Grundsatz keinerlei relevante Aussagekraft.

Darüberhinaus kann man das gerne an die Aufsichtsbehörde eskalieren.

Kann man. Deswegen liegt dieser Behörde momentan auch eine zig Seiten umfassende Akte zu diesem Thema von mir vor. Bin mir sicher, dass das nicht die letzte Eingabe ans EBA gewesen sein wird.

Und die hat sicherlich einen besseren Überblick über systematische Verstöße und kann dann aufsichtsrechtlich eingreifen.

Kann sie. Setzt aber voraus, dass ihr ausnahmslos jeder Verstoß angezeigt würde. Davon ist nicht auszugehen und insofern traue ich niemandem zu, einen tatsächlichen Überblick über die Ausmaße der Rechtsbeugung bei der Entschädigungspraxis der DB zu besitzen.

Dann zieh vor Gericht und verklag die DB! Dann können diese Behauptungen aufgeklärt werden und du kommst zu deinem Recht. Ist ja nicht so, dass das nicht schon praktiziert würde, beispielsweise im Flugverkehr. Übrigens schaffen solche Gerichtsverfahren meistens Öffentlichkeit und enthüllen den Umfang des Themas. Ich würde dir auch widersprechen, dass jeder Verstoß ohne Ausnahme angezeigt werden muss. Wenn das EBA nach anerkannten Regeln der Statistik arbeitet, kennt man dort den Begriff der Dunkelziffer.

Es ist aber eben kein Anspruch des Fahrgastes auf Abgabe im Reisezentrum verankert.

Stimmt natürlich nicht. Jedes RZ muss einen Antrag entgegennehmen.

Wenn also das RZ ablehnt und nur ans SC FGR (bzw. im Erstattungsfall ans Backoffice ASV) weiterleitet, ist den AGB und der FGR-VO Genüge getan.

Ohne weiteres darf das RZ eine Bearbeitung nicht ablehnen. Gleichwohl scheint die Schwelle für Abweisungen sehr niedrig zu liegen.

Ich hab nur darauf abgezielt, dass die AGB beschreiben, wie eine Erstattung durchs Reisezentrum erfolgt, aber nicht festlegt, dass jede Erstattung so erfolgen können muss.

Mit dem Argument könnte man auch wieder alle Fahrkartenkontrollen bleiben lassen.

Könnte man. Geht aus meinen Ausführungen aber mit keinem Wort hervor. Wir diskutieren eine Thematik, die zugrunde legt, dass der Entschädigungsanspruch eines Fahrgasts auf einer *bereits kontrollieren* Fahrkarte beruht.

Du verkennst, dass ein Onlineticket mehrfach ausgedruckt werden kann. Genau deswegen gibt es diese Einschränkung mit dem Zangenabdruck, da die Reisezentren eben keine Datensätze anlegen können und ohne diese Bestimmung einem möglichen Missbrauch die Tore noch weiter aufgestoßen wären. Nur mal zur Erinnerung: das war der Punkt an dem ich eingehakt habe weil du fälschlicherweise geschrieben hattest, Zangenabdrücke wären komplett bedeutungslos. Ich verweise auf den Beitrag von Colaholiker für die dennoch bestehenden Betrugsmöglichkeiten.

Vielleicht hast du auch nur etwas falsch verstanden.

Nämlich?

Habe ich doch wenige Zeilen darüber beschrieben. Auch das kann ich nochmal wiederholen:

Das war eine Istzustandsbeschreibung bezogen auf die einzelnen Kontrollen durchs Zub, aber wenn man das unbedingt falsch verstehen möchte, bitteschön.


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