Korrekt (Fahrkarten und Angebote)

tommie, Freitag, 25.08.2017, 15:43 (vor 3180 Tagen) @ gnampf

Oder darf er sich nun auch am Eigentum Dritter vergreifen?


Wann und wo hat er das getan? Das ist eine reine Fiktion von dir. Davon ab wäre es natürlich denkbar das er von der Commerzbank beauftragt wird die Karte einzuziehen, auch wenn das in der Realität nie der Fall sein wird.

Natürlich ist das Fiktion, weil es keinen Sinn ergibt. Hier wurde in den Raum gestellt, dass abgelaufene Bahncards aufgrund eines Missbrauchspotenzials eingezogen werden sollen/müssen. Ich habe dem nur gegenübergestellt, dass das ja ganz offensichtlich _nicht_ möglich ist, wenn die fragliche Bahncard mit einer Kreditkartenfunktion ausgestattet ist.


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