Einziehen von BahnCards ist illegal! (Fahrkarten und Angebote)

Florian, Freitag, 25.08.2017, 01:53 (vor 3175 Tagen) @ sflori

Das Einziehen einer BahnCard ist nicht von den AGB gedeckt und somit auch nicht zulässig.


Ungültige Fahrausweise sind einzuziehen. Wäre jetzt zu klären, ob die Bahncard auch ein Fahrausweis ist.

Wo steht, dass ungültige Fahrausweise einzuziehen sind? Die DB darf z. B. Streckenzeitkarten einziehen, wenn die Mitnahme gegen Entgelt angeboten wird, siehe Nr. 2.3 der BB für Zeitkarten:

"...Es ist nicht gestattet, die Mitnahme gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten. Bei Nichtbeachtung wird die Streckenzeitkarte ungültig und eingezogen.

Eine (un)gültige Streckenzeitkarte darf hingegen nicht eingezogen werden. Auf welcher Grundlage sollte dies geschehen? Eine Fahrkarte nach BB Personenverkehr (z. B. Flexpreis) darf genau so wenig eingezogen werden, da dies die BB Personenverkehr nicht vorsehen.

Das Einziehen oder zerstören einer abgelaufenen BahnCard ist gemäß der BB für die BahnCard nicht vorgesehen.


Da einem die Bahn ja nicht das Ticket aus der Wohnung/Tasche holt oder es einem entreißt, sondern im Rahmen einer Prüfung einzieht, bei der man ihr die Karte freiwillig überlässt, sehe ich da rechtlich keine Bedenken.

Oder betrachte ich das zu einfach? :)

Ja, ich finde du machst es dir etwas einfach. Der Beförderungsausweis ist gemäß Art. (6) der CIV dem Reisenden auszuhändigen:

(2) Der Beförderungsvertrag ist in einem oder mehreren Beförderungsausweisen festzuhalten, die dem Reisenden auszuhändigen sind. ...

Selbstverständlich hat der Beförderer die Möglichkeit den Beförderungsausweis einzuziehen. Wenn er dies tun möchte, muss er aber ebenso selbstverständlich in den BB regeln unter welchen Bedingungen der Beförderungsauseis eingezogen wird und ein Ersatzbeförderungsausweis ausgestellt wird.

Mal abgesehen von dem juristischen Kram. Ich frage mich, wie man es in der heutigen Zeit überhaupt noch für erforderlich hält Beförderungsausweise einzuziehen? Die meisten Betrügereien werden doch eh mit Online-Tickets in Verbindung mit gestohlenen Kreditkartendaten durchgeführt. Da bringt das Einziehen nichts, wenn man das OLT 1000 mal ausdrucken kann. Heutzutage hat auch fast jeder ein Smartphone mit Kamera dabei. Da kann der Zub auch einfach ein Foto vom Ticket zur Beweissicherung machen.

Viele Grüße
Florian


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