Nicht völlig daneben (Fahrkarten und Angebote)

keksi, Donnerstag, 24.08.2017, 21:32 (vor 3175 Tagen) @ danielausberlin

Ich meine mich daran zu erinnern, dass die BahnCard tatsächlich eingezogen werden muss. EDIT: ...um (weiteren) Missbrauch zu vermeiden.


Ja, bei Missbrauch oder windigen Gestalten kann man den Amtsschimmel rausholen und die Vorschriften anwenden. Wenn ich aber aus Versehen meinetwegen am Stichtag noch die alte Karte zücke, dann aber nach "Entschuldigung, Moment" die neue raushole, finde ich es absolut daneben wenn der Zub die alte Karte wortlos zerstört.

Vielleicht will ich die Karte ja nicht (nur) sammeln, sondern wenigstens eine Kopie für die Steuererklärung machen oder sie beim Arbeitgeber per Kopie abrechnen (ja, gibt's bei uns!).

Insofern: Das Zugpersonal möge sich nicht wundern, wenn wir Reisenden dann auch so mit ihnen umspringen und wortlos unsere Rechte durchsetzen.

Also nun mal paar Sachen dazu

Wenn die BC abgelaufen ist, dann ist sie nicht mehr gültig und wird entweder zerstört oder halt eingezogen. Diskusionen gibt es da leider sehr oft. Wenn jemand seine Bahncard behalten möchte, dann soll er se halt nicht vorzeigen, dann können wir se aber nicht einziehen.

Aber da in den meisten Fällen, leider die "neue" BC vorhanden ist, wird se denn eben eingezogen weil abgelaufen. Weil wie oft hört man, da ne neue BC vorhanden ist und das nicht der Fall ist, oder "keine" Lust haben sich drum zu kümmern, wenn die "neue" Karte nicht zugeschickt wurde.

Wie mit uns im Zug umgegangen wird, das wird immer schlimmer. Und das liegt sicher nicht an den Zugbegeleitern. Der Fehler wird nie bei sich selber gesucht...sondern immer beim Personal.

Und wenn du die Bescheinigung fürs Finanzamt brauchst, kannst du die ganz schnell runterladen bzw zuschicken lassen. Das hat immer funktioniert.

Tipp: Wer sie behalten möchte, der zeigt se einfach nach der Gültigkeit nicht mehr vor. Dann passt das auch alles.

Mfg


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