Son Schwachsinn (Fahrkarten und Angebote)

keksi, Donnerstag, 24.08.2017, 22:49 (vor 3175 Tagen) @ Florian

Das Einziehen einer BahnCard ist nicht von den AGB gedeckt und somit auch nicht zulässig. Auch wenn die BahnCard Eigentum der DB ist, ist sie noch lange nicht berechtigt diese einzuziehen. Meine Wohnungstür ist auch Eigentum meines Vermieters, trotzdem darf er sie nicht einfach ohne mein Einverständnis ausbauen oder öffnen. Dies wäre sogar eine Straftat.

Viele Grüße
Florian

Der Eigentumer ist die Bahn. Warum darf er die denn nicht einziehen. Dein Vergleich ist eh total daneben...aber das lassen wir mal lieber :-)

Und warum ist sie denn nicht durch die AGBs gedeckt? Sie ist nicht mehr gültig...und damit kann man se einziehen...Punkt....

Mfg


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