Einziehen von BahnCards ist überhaupt nicht illegal! (Fahrkarten und Angebote)

Florian, Donnerstag, 24.08.2017, 22:47 (vor 3181 Tagen) @ sibiminus

Meine Wohnungstür ist auch Eigentum meines Vermieters, trotzdem darf er sie nicht einfach ohne mein Einverständnis ausbauen oder öffnen. Dies wäre sogar eine Straftat.


Äpfel - Birnen.

Wenn dein Mietvertrag abgelaufen ist, du dich dennoch in der Wohnung aufhält, kann der Vermieter das durchaus tun. Aber dieser Unvergleich hinkt so sehr, weil gerade das Mietrecht sehr viele Schutzvorschriften kennt, die andere Rechtsbereiche so nicht haben.

Gut, ich habe Äpfel mit Birnen verglichen. Aber ich wollte damit nur aufzeigen, dass nur weil man Eigentümer einer Sache ist, daraus nicht gleich folgern kann, dass man diese auch einziehen darf.

Wie gesagt, gemäß AGB ist das Einziehen einer BahnCard nicht zulässig.

Viele Grüße
Florian


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