Interessant... (Fahrkarten und Angebote)

462 001, Taunus, Donnerstag, 24.08.2017, 22:47 (vor 3179 Tagen) @ Florian

Das Einziehen einer BahnCard ist nicht von den AGB gedeckt und somit auch nicht zulässig. Auch wenn die BahnCard Eigentum der DB ist, ist sie noch lange nicht berechtigt diese einzuziehen. Meine Wohnungstür ist auch Eigentum meines Vermieters, trotzdem darf er sie nicht einfach ohne mein Einverständnis ausbauen oder öffnen. Dies wäre sogar eine Straftat.

Super Vergleich...

Der Unterschied zw. Eigentümer und Besitzer ist klar?

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Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1627
- Euro. Ausland: 717


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