Einziehen von BahnCards ist überhaupt nicht illegal! (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Donnerstag, 24.08.2017, 23:29 (vor 3180 Tagen) @ Florian

Wenn dein Mietvertrag abgelaufen ist, du dich dennoch in der Wohnung aufhält, kann der Vermieter das durchaus tun. Aber dieser Unvergleich hinkt so sehr, weil gerade das Mietrecht sehr viele Schutzvorschriften kennt, die andere Rechtsbereiche so nicht haben.


Gut, ich habe Äpfel mit Birnen verglichen. Aber ich wollte damit nur aufzeigen, dass nur weil man Eigentümer einer Sache ist, daraus nicht gleich folgern kann, dass man diese auch einziehen darf.

Ich wollte nur aufzeigen, dass du auch in deinem Beispiel nicht pauschal richtig liegst.

Wenn
- die Karte abgelaufen
- und somit die "Nutzungsberechtigung" (oder wie auch immer man das juristisch korrekt nennen würde) entfallen ist
- in dieser Form dann auch dem Zugbegleiter vorgezeigt wird
schon! Das begründet nämlich einen Zweifel daran die gültige Bahncard in Zukunft vorzuzeigen. Auf der Grundlage ist das Zub berechtigt, ungültige Bahncards einzuziehen bzw. zu zerknicken, genauso wie vorgelegte abgelaufene Fahrkarten durchkreuzt oder eingezogen werden. Gleicher Sachverhalt. Oder möchtest du diese Praxis im Allgemeinen bestreiten? Heißa, das würde die Schwarzfahrer aber freuen.

Wie gesagt, gemäß AGB ist das Einziehen einer BahnCard nicht zulässig.

Das Vorzeigen einer abgelaufenen Bahncard ist nach AGB aber auch nicht vorgesehen.


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