Noch ein wenig Öl ins Feuer (Fahrkarten und Angebote)

Hustensaft, Freitag, 25.08.2017, 10:37 (vor 3172 Tagen) @ ICE 1612

Da die Bahn "ihre" BahnCard nicht zurückfordert und nicht einmal dazu auffordert diese nach Ablauf der Gültigkeit zu vernichten, tja, da könnte man durchaus auf den Gedanken kommen, dass sie selbige dem Kunden mit Ablauf der Gültigkeit übereignet, zumindest aber ihre Eigentum aufgibt.

Und um jetzt mal richtig Haarspaltereien zu betreiben: Wäre es anders, müsste die DB für die Entsorgungskosten aufkommen - und zwar gleichgültig, ob sie rückfordert und selbst entsorgt oder ob der BC-Inhaber dies tut.

Um das weiter zu spinnen: Streng genommen wäre auch die Übereignung ein Vertrag, der von der Kundenseite aktiv angenommen werden müsste, wobei auch konkludentes Handeln möglich wäre (dies hätte im auslösenden Fall spätestens in dem Moment vorgelegen, in dem die Rückgabe vom Schaffner verlangt wurde). Außerdem ist es durchaus fraglich, ob der Schaffner hier im Auftrag des Eigentümers bzw. in dessen Sinne im Begriff der Regelung des § 677 BGB aktiv wird.

Hier wäre für die diversen Möglichkeiten noch lange nicht das Ende der Fahnenstange, nur steht fest, dass die Handlung des Schaffners rechtlich bei weitem nicht auf so festem Grund steht, wie einige Beiträge dies suggerieren wollen.

Unabhängig davon: Hier lag eindeutig kein Betrugsversuch und kein Missbrauchsversuch vor, ein solcher ist auch nicht zu erwarten, von daher ist es - losgelöst von der Rechtslage - ausgesprochen kundenunfreundlich so zu verfahren.


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