Korrekt (Fahrkarten und Angebote)

tommie, Freitag, 25.08.2017, 15:39 (vor 3174 Tagen) @ gnampf

Dann schau mal auf die Karte, die BC-KK ist Eigentum der Commerzbank, nicht wie die normale BC Eigentum der DB. Der Geldautomat kann deine BC-KK sogar während der Gültigkeit einziehen wenn entsprechende Gründe dafür vorliegen.

Das ist mir alles bekannt, aber seit wann ist denn der Zub ein Vertreter der Commerzbank? Und wieviel Bargeld kann ich so in der Regel bei ihm abheben?

Oder darf er sich nun auch am Eigentum Dritter vergreifen?


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