Ich denke, hier geht es allein um technische Beschränkungen (Fahrkarten und Angebote)

bahnerausleidenschaft, Dienstag, 27.09.2016, 09:41 (vor 3527 Tagen) @ kater_k

Moin,

... zum Zeitpunkt der Erhebung möglich. Also ist eine evtl. geplante Rückfahrt überhaupt nicht relevant. Oder stehe ich unwissenderweise voll auf der Leitung?


Ich denke, was bahnerausleidenschaft hier anführt ist eher eine technische Einschränkung: Vermutlich lässt sich dem mobilen Terminal EBE + Rückfahrkarte nicht in einem Vorgang entlocken.

Wer aber ohnehin ein EBE beim Zugbegleiter bezahlt, kann aber (und ich vermute darauf bezieht sich JeDi) durchaus auch gleich (technisch halt als Folgevorgang im Anschluss ans und losgelöst vom EBE) eine Rückfahrkarte erwerben. Aus Fahrgastsicht bleibt das ja ein Vorgang, auch wenn der Zugbegeleiter zwischendurch noch einmal einen neuen Vorgang in seinem MT startet.

Bitte korrigiert mich ggf. :D

Nein, Ich darf Fahrkarten nur für "meinen" Zug inklusive umsteigen natürlich verkaufen. Aber Ich darf keine Fahrkarte für die Rückfahrt alleine verkaufen.


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