Verstehe den Einwand nicht (Fahrkarten und Angebote)

bahnerausleidenschaft, Dienstag, 27.09.2016, 08:33 (vor 3524 Tagen) @ oppermad

Moin,

Kann man in das "erhöhte Beförderungsentgelt" auch eine Rückfahrt inkludieren? Z. B. ich werde ohne Fahrschein auf der Fahrt von Ffm nach Mainz erwischt - kann ich beim Kontrolleur angeben, dass ich dann auch zurück fahre (bzw. "von Frankfurt nach Offenbach über Mainz fahre"), um einen möglichst hohen Gegenwert für die 60 EUR zu bekommen?

Kannst du natürlich tun, die 60 EUR zahlst du allerdings für die bereits zurückgelegte Strecke. Für die Weiterfahrt kommt der normale Flexpreis obendrauf.

Seit wann kann man das EBE auch direkt für die Rückfahrt machen? Was für ein Blödsinn.


erzählen kann man viel. Da die Rückfahrt noch nicht angetreten werden konnte, also 0 km zurückgelegt wurden, kann es nach JeDi dafür kein "Vorab-EBE" geben.

Grüße,

Dirk

Man kann dies aber nicht direkt mit dem EBE abrechnen. Man kann nur eine eFN für den aktuellen Zug ausgeben und nicht direkt für die Rückfahrt. Daher Einwand berechtigt.


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