Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen (Allgemeines Forum)

Manitou, Freitag, 30.10.2009, 00:24 (vor 6098 Tagen) @ liebe70

Tierquälerei / vorsätzliche Tötung eines Tieres ohne wichtigen Grund ist grundsätzlich eine Straftat. Eine Ordnungswidrigkeit ist lediglich bei unsachgemäßer Haltung / Vernachlässigung gegeben.
Wer also seinem eigenen Hund oder den Hund des Nachbarn mißhandelt, kann in beiden Fällen im schlimmsten Fall im Knast landen. Allerdings kommt beim fremden Hund immer noch die Sachbeschädigung dazu.


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