Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen (Allgemeines Forum)

Manitou, Dienstag, 27.10.2009, 23:49 (vor 5901 Tagen) @ ICE615

Der Unfallverursacher muß für Unfallschäden haften. Wenn jemand pennt und in ein Auto läuft, muß er trotz seiner Verletzungen (bzw. im Todesfall die Hinterbliebenen) für Schäden am Auto aufkommen. Welcher Autobesitzer würde aus Pietät auf sein Recht verzichten?
Das einige Fernsehsendungen in vergleichbarer Situation die bahn zum Verzicht auf ihren rechtmäßigen Schadenersatzanspruch gezwungen haben, stellt eigentlich Nötigung dar.
Wenn Hunde Schäden verursachen, müssen Hundehalter haften. Da gibt es für die Bahn als Geschädigten keine Ausnahme.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum