Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen (Allgemeines Forum)

ICE615, Mittwoch, 28.10.2009, 22:16 (vor 5899 Tagen) @ liebe70


Ich habe den Artikel nicht gelesen, aber dennoch sollte man auch hier eine bestimmte Verhältnismäßigkeit beachten. Bei einem Suizid/sonstigem Unfall mit Tötung des Betreffenden wird seitens der DB mehr oder weniger freiwillig auf das Eintreiben der entstandenen Kosten verzichtet, aber bei einem Tierbesitzer mit voller Härte durchgegriffen? Wäre hier nicht ebenfalls ein "Akt der Gnade" angemessener?

Gruß, Ralf

Das ist auch so eine Sache. Entweder ich behandele alle gleich oder entscheide in jedem Einzelfall anders, was wieder zu ewigen Rechtsstreitereien führen würde.

Wenn es sich jetzt z.B. nicht um einen Hund gehandelt hätte, sondern um eine Rinderherde, die auf Bahngleise gelaufen ist, weil der Halter vergessen hat, ein Gatter zu schließen und dadurch eine schwere Entgleisung mit Toten verursacht hat, dann würde jeder den Verantwortlichen gerne zur Rechenschaft gezogen wissen. Hier soll durchgegriffen werden und Schadensersatz gezahlt werden.

Der überfahrene Hund, der eine marginale Verspätung verursacht hat, ist im Vergleich zum o.a. Fall natürlich harmlos, wenn hier aber auf eine Schadensersatzforderung verzichtet würde, dann hätte man eine neue Grauzone geschaffen, da nicht klar ist, ab welchem Schaden gezahlt werden muss.

Die darauffolgenden Prozesse kann man sich ja auch in etwa vorstellen.


Mal ganz davon abgesehen sind die fünf Minuten Verspätung gemessen an den sonst üblichen Verspätungen natürlich überhaupt nichts.


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