Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen (Allgemeines Forum)

Manitou, Dienstag, 27.10.2009, 23:59 (vor 6100 Tagen) @ liebe70

Die Tierquälerei bedingt den Tatvorsatz. Die fahrlässige Tötung eines Tieres, z.B. bei einem Unfall, stellt dagegen lediglich eine Sachbeschädigung dar.
Dies spielt hier aber keine Rolle, da der fragliche Hund nicht durch Verschulden der Bahn getötet wurde, sondern offensichtlich durch Unachtsamkeit der Halterin.


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