Pietät, Schuld und andere "Kleinigkeiten" (Allgemeines Forum)

Manitou, Freitag, 30.10.2009, 00:17 (vor 5899 Tagen) @ ICE-T-Fan

Wer bei einem (Versuch) der Selbsttötung unbeteiligte schädigt, schädigt diese nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich. Insofern kann man jemandem mit der Absicht der Selbsttötung nur deutlich machen, daß er seine Hinterbliebenen schädigt (ggf. bis zum Verlust des vollen Nachlasses, eine darüber hinaus gehende Haftung könne die Erben durch Erbschaftsausschlagung/Nachlass-Insolvenz abwenden).
Tierhalter haften (außer bei Nutztieren) nach der Gefährdungshaftung. Insofern muß man der Frau keine Schuld (vernachlässigte Aufsicht) nachweisen.
Andererseits sollte die Bahn deutlich machen, daß jede Fahrkarte einen "Selbstmord-Fünfziger" enthält, weil letztendlich die Fahrgäste die Schäden aus Fahgastunfällen und Selbsttötungen tragen müssen, wenn nicht die Verursacher dafür haften. Bei Schäden, für die Dritte aufkommen und einen Regressanspruch geltend machen können (Wenn ein Lokführer wegen Schock nach Fahgastunfall oder Selbsttötung dienstunfähig wird, zahlt ersmal die gesetzliche Unfallversicherung, diese hat gegenüber dem Verursacher einen Regressanspruch), hat die bahn ohnedies keinen Einfluß.


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