Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen (Allgemeines Forum)

liebe70, Mittwoch, 28.10.2009, 00:23 (vor 6100 Tagen) @ Manitou

Die Tierquälerei bedingt den Tatvorsatz. Die fahrlässige Tötung eines Tieres, z.B. bei einem Unfall, stellt dagegen lediglich eine Sachbeschädigung dar.

Meiner Meinung nach ist das sowieso verrückt. Wenn ich mein eignes Tier quäle, ist das nach §18 TierschG "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit. Mache ich das gleiche bei einem fremden Tier, ist genau der gleiche Tatbestand gemäß §17 TierschG eine Straftat. Unbegreiflich.

Dies spielt hier aber keine Rolle, da der fragliche Hund nicht durch Verschulden der Bahn getötet wurde, sondern offensichtlich durch Unachtsamkeit der Halterin.

Ich habe den Artikel nicht gelesen, aber dennoch sollte man auch hier eine bestimmte Verhältnismäßigkeit beachten. Bei einem Suizid/sonstigem Unfall mit Tötung des Betreffenden wird seitens der DB mehr oder weniger freiwillig auf das Eintreiben der entstandenen Kosten verzichtet, aber bei einem Tierbesitzer mit voller Härte durchgegriffen? Wäre hier nicht ebenfalls ein "Akt der Gnade" angemessener?

Gruß, Ralf


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