Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen (Allgemeines Forum)

liebe70, Dienstag, 27.10.2009, 23:53 (vor 5901 Tagen) @ ICE615

Nach deutschem Recht ist und bleibt ein Tier ein Sachgegenstand, weshalb das Überfahren eines Hundes auch nur Sachbeschädigung ist.

Weswegen kann man dann wegen Tierquälerei belangt werden, wenn es doch "nur" Sachbeschädigung ist? Weswegen gibt es dann im deutschen Recht seit 1972 das Tierschutzgesetz? Wieso wurde bereits 2002 Artikel 20a des deutschen GG auf die Tiere erweitert?

Kann es sein, daß Du hier nicht auf aktuellem Stand bist? Dir sei das Lesen des TierschG empfohlen.

Es wäre auch etwas unverhältnismäßig, Hunde Menschen gleichzustellen.

Warum? Menschen gehören genau wie die Hunde zur Reihe der Wirbeltiere, Klasse der Säugetiere und Unterklasse der höheren Säugetiere.

Dann müsste nämlich auch gleiches Recht für Spinnen, Fliegen und Kakerlaken gelten.

Nein. Aber das genau auszuführen, würde den Rahmen des Forums sprengen.

Gruß, Ralf


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