Langfristige Betrachtung (Allgemeines Forum)

tom66, Montag, 10.08.2009, 08:24 (vor 5985 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,

also ich würde hier die Grenze ziehen, ob die Bauarbeiten vorher angekündigt und auch im Fahrplan eingearbeitet sind.

Viele geplante Baustellen sind ja schon im Fahrplan hinterlegt. Dann sind die Abfahrtzeiten für einige Tage später als an den normalen Tagen. Hier kann der Reisende ja vorher lt. Fahrplanauskunft sehen das der Zug später ankommt.

Wenn aber der Fahrplan auch an dem besagten Tag die normalen Zeiten zeigt und dann eine Baumaßnahme ist, würde ich bei Verspätung auch die Kundenrechte in Anspruch nehmen.

Gruss Thomas


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