Fahrgastrechte in der Praxis (Allgemeines Forum)

Tommyboy, OWL, Samstag, 08.08.2009, 16:16 (vor 5987 Tagen) @ Steffen

Hallo,

ich finde es erstaunlich, wie lässig ihr das seht. Wenn man mal annimmt, dass wegen der dieser einen Zugverspätung allein in MS vielleicht 20 Personen eine Stunde länger warten mussten und diese Personen vielleicht im Schnitt 40 Euro für die Fahrt gezahlt haben spart sich die DB bei diesem einen Umstieg 200 Euro Entschädigung, die von den Leuten nicht angemeldet wird, weil der misslaunige Bahnbedienstete sie barsch abfertigt mit: "Baustelle, da gibt's nix" und sich noch nichtmal die Mühe macht, ihnen zumindest ein Formular in Hand zu drücken. Rechnet das mal auf den ganzen Tag und die diversen Unterwegshalte der Züge mit Umsteigemöglichkeiten hoch.

Der nächste Zug aus HH war übrigens wieder mit + 10 angekündigt, da werden wohl auch Leute gekommen sein, die vergeblich versucht haben, Geld zu fordern.

Was ich nur sagen will: irgendwie beschleicht mich der Verdacht, dass die Angestellten gehalten sind, möglichst wenige von diesen Karten auszugeben, OBWOHL sie genau wissen, dass die Kunden durchaus den Versuch unternehmen könnten, etwas zurückzufordern. Es wäre doch nicht zuviel verlangt, zumindest die Karte auszugeben, oder? Stattdessen wird man stehengelassen oder gar beschimpft, wie ich neulich berichtete, als mir ein SP-Mitarbeiter versuchten Betrug vorgeworfen hat, nur weil ich eine Bescheinigung haben wollte.

Letztlich führt es doch dazu: wenn mich die Mitarbeiter so schlecht behandeln versuche ich als Kunde alle Möglichkeiten auszuloten, das Maximale von meinem Kartenpreis wieder reinzuholen. Also z.B. beim D-Pass täglich eine Verspätung reklamieren, was ja nicht weiter schwierig ist. Würde ich freundlicher behandelt und gut informiert, so würde ich mir vielleicht denken: na ja, kann ja mal passieren, beim nächsten Mal wird's besser....

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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